Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten bei allen geschäftlichen Tätigkeiten der Firma BS-PrintStore, in Folge mit “BS” abgekürzt. Andere Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich von Firma “BS” schriftlich angenommen werden.

 

2 Erfüllungsort
Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist Linz Österreich. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

 

3 Angebote
können nur anhand vollständig zur Verfügung gestellten Unterlagen und genauer Angaben des Auftraggebers erstellt werden. Sie sind freibleibend und verpflichten nicht zur Lieferung. Angebote bedürfen ausschließlich und nur der schriftlichen Form für deren Verbindlichkeit. Eine Abänderung des Leistungsumfanges oder des Arbeitsaufwandes bzw. Materialaufwandes bedingt auch eine Änderung der Preise. Eine Erhöhung maßgeblicher Materialpreise (Folien, Verbrauchsmaterialien, etc.) sowie eine Erhöhung der Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen nach Festsetzung des Kaufpreises, aber vor Verrechnung der Lieferung/Leistung berechtigt den Auftragnehmer die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen ausschließlich und nur der schriftlichen Bestätigung. Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Ausführung eines Auftrages ein Firmenmäßig gezeichnete Auftragsbestätigung anzufordern.

 

4 Rechnungspreis
Der Auftragnehmer („BS“) fakturiert seine Lieferungen/Leistungen mit dem Tage, an dem er -auch teilweise - liefert, für den Auftraggeber einlagert oder für ihn auf Abruf bereithält. Der Rechnungspreis kann vom Bestellpreis abweichen, wenn die in Punkt Angebote erwähnten Änderungen der Berechnungsbasis eingetreten sind oder wenn nach der Auftragsfestlegung Änderungen mit Einverständnis des Auftraggebers durchgeführt wurden. Unberechtigte Abzüge von den Rechnungsbeträgen durch den Auftraggeber werden plus 10% Zinsen und der Mahngebühr in Höhe von EUR 25,00 nachverrechnet zzgl. der Kosten für den Verwaltungsaufwand (EUR25,00 exkl. 20% MwSt.).

 

5 Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen in bar oder per Vorab Überweisung bei Übernahme der Ware ohne Abzug SOFORT zu leisten. Bei Anfertigungen oder bei Bestellungen die per Telefon, Internet getätigt werden wird generell bei Übernahme der Ware verrechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Leistungen vom Auftraggeber eine entsprechende Anzahlung zu verlangen (je nach Auftragshöhe bis zu 70% jedoch mind. 25% der Auftragssumme). Vor Leistung einer Anzahlung besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung zur Auftragsausführung oder sonstigen Leistungen. Bei Arbeiten, die sich über ein größeres Arbeitsvolumen oder Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt entsprechende Teilzahlungen für Teillieferungen zu fordern. Wie diese Teilzahlungen anfallen entscheidet ausdrücklich die Firma „BS“. Von dieser Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausdrücklich der schriftlichen Form. Bei Zahlungsverzug erhält der Kunde eine Mahnung mit € 30,- Mahn-&Bearbeitungsspesen und 1,5% Verzugszinsen pro Monat. Sollte trotz 2. Mahnung die Rechnung nicht innerhalb der Frist bezahlt werden, wird gegen den Kunden eine Betrugsanzeige durchgeführt. Der Kunden hat alle anfallenden Kosten (Mahnspesen, Inkassokosten, Gerichtskosten...) zu bezahlen.

 

6 Eigentumsvorbehalt
Leistungen, Nutzungsrechte und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BS. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum von BS hinweisen und die BS unverzüglich benachrichtigen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen. Die Weiter-veräußerung unserer Waren und Leistungen bei noch nicht beglichener Rechnung darf jedoch erfolgen. Die Einnahmen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren oder Dienstleistungen müssen bis zur Höhe des Rechnungsbetrags an BS abgetreten werden.

 

7 Lieferzeit
Beginnt mit dem Tage des schriftlichen Auftragseinganges beim Auftragnehmer, insoweit alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig dem Auftragnehmer zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde. Sie endet an dem Tag, an dem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers verlässt. Vereinbarte schriftliche zugesagte Liefertermine oder Fixtermine sind ausschließlich Zirka Termine da sich bei Produktionen Verzögerungen welcher Art auch immer ereignen können. Für die Dauer der Prüfung an übersandten Entwürfen, Bürstenabzügen, Andrucken oder Mustern, wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen und dadurch verlängert. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber auch nicht nach schriftlicher Stellung einer Nachfrist die gesetzlichen Rechte geltend machen. Eine Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages für den Auftragnehmer angemessen sein. Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen grobes Verschulden) beruht, ist er mit Maximum 15% der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Entgangener Gewinn oder Verluste können nicht eingefordert oder eingeklagt werden. Höhere Gewalt entbindet den Auftragnehmer grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung oder Haftung, gleichgültig, in welcher Art sich diese höhere Gewalt in dem Betrieb des Auftragnehmers oder in Betrieben der Vor- und Zulieferer ereignet hat. In einem solchen Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragnehmer für etwaige Schäden haftbar zu machen. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von Ihm oder dritten Personen erhoben werden, Schad- und klaglos zu halten.

 

8 Lieferungen
sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist der Auftraggeber verpflichtet die Ware binnen 14 Tagen selbst anzuholen oder sie durch einen Botendienst oder sonstiges abholen zu lassen. die kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Lieferungen per Zustellung durch das Unternehmen PCR mit Post oder Paketdienst ab Betrieb des Auftragnehmers, gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht anders vereinbart wurde. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten abgeschlossen.

 

9 Mehrlieferungen
Produkten, die in Serienanfertigung hergestellt werden (z.B. Aufkleber, Drucksorten, Textildrucke...) ist die Lieferung einer genauen Bestellmenge nicht möglich. Der Auftragnehmer hat daher das Recht Mehrlieferungen von bis zu +/- 10% der Bestellmenge zu liefern und diese Mehrlieferung auch zu verrechnen.

 

10 Mängel
Geringe Abweichungen in Farbnuancen oder kleinere Produktionsfehler ( Streifen, Farblöcher, Farbflecken etc. ) berechtigen nicht zur Mängelrüge oder zur nicht Zahlung sowie Teilzahlung der Rechnung. Eine Garantie für die Echtheit von Farben wird nur in jenem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten dem Auftragnehmer gegenüber verpflichten. Für Druck- und/oder Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in den von ihm als druck- bzw. produktionsreif bezeichneten Abzügen oder produktionsreifen Mustern übersehen hat, ist der Auftragnehmer nicht haftbar. Telefonisch angeordnete Änderungen im Satz oder Grafiken werden vom Auftragnehmer ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt. Textilien müssen vor dem Tragen bei 40 °C mit Waschmittel ohne Bleiche & Weichspüler gewaschen werden. Beflockte Textilien dürfen nicht mit einem Trockner getrocknet werden, da ansonsten jeglicher Anspruch erlischt! Aufgrund der (völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann es bei sofortigen ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Die dadurch entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen. Beanstandungen bzw. Reklamationen hierfür sind in der Regel ausgeschlossen.

 

11 Beanstandungen
sind nur schriftlich innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware zulässig und müssen dem Auftragnehmer unverzüglich bekannt gegeben werden. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung oder der nicht Zahlung der Rechnung der ganzen Lieferung führen. Der Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Mängelrüge bei versteckten Mängeln muss innerhalb von drei Monaten nach Lieferung schriftlich angezeigt werden, widrigen falls können diese Mängel auch auf andere Weise nicht mehr geltend gemacht werden können. Bei Folien und sonstigen Materialien gelten jene Toleranzen, die in den entsprechenden Lieferbedingungen der Lieferindustrie enthalten sind. Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung oder Handhabung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind.

 

12 Haftung für Originale
Für Originale, die binnen 4 Wochen nicht abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber haftet für die Beschaffenheit, Beschädigung oder Verlust von Originalen. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von Ihm oder dritten Personen erhoben werden, Schad- und klaglos zu halten.

 

13 Annahmeverzug
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware zu den Bedingungen laut Auftrag unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tag erfolgt, an dem die Annahme vertragsmäßig hätte erfolgen sollen. Damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug, die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern.

 

14 Korrekturabzug
Der Auftraggeber erhält, sofern dies möglich ist, auf Wunsch vor der Produktion einen Korrekturabzug per Telefax, Post oder E-Mail übersandt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Auftraggeber eine bestimmte Frist zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug automatisch als genehmigt gilt. Wird von der Vorlage eines Korrekturabzuges Abstand genommen, so haftet der Auftraggeber für Unrichtigkeiten der Ausführung.

 

15 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Entwurfsproduktion Änderungen, so hat er die Möglichkeit, bis zu zwei Änderungsmuster fertigen zu lassen. Jede weitere Änderung wird mit Mehrkosten zu Lasten des Kunden berechnet. Wünscht der Kunde Änderungen am Reinentwurf/-layout, nachdem er es zuvor als einwandfrei erklärt hat (mündlich oder schriftlich), so hat er die Mehrkosten zu tragen. BS behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Statt Wandlung/Minderung behält sich BS vor, zunächst höchstens zwei Nachbesserungen zu erbringen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der BS übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber BS von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

16 Urheber- und Vervielfältigungsrecht
Wir setzen bei der Vervielfältigung der uns übergebenen Vorlagen voraus, dass der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden Urheberrechte ist. Alle Aufträge werden unter der Bedingung angenommen, dass uns der Auftraggeber für etwaige Verletzungen von Rechtsvorschriften, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- und Medienrechte, Schad und klaglos hält. Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der Urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nicht ausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten (§ 16, Urheberschutzgesetz). Im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vorlagen (Satz, Filme und ähnliches) und Druckerzeugnisse (Drucksorten, Manuskripte, Rohdrucke u.ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, beigestellte Vorlagen zu vervielfältigen oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle Rechte zustehen, die für die Ausführung des Auftrages Dritten gegenüber erforderlich sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, Schad- und klaglos zu halten.

 

17 Copyright
Skizzen, Entwürfe, Logos, Layouts, Konzepte und alle weiteren Medien, die in Folge eines Auftrages für einen Kunden hergestellt, produziert oder entworfen werden, unterliegen dem Copyright von BS. Die Weiter-verwertung der Vorlagen (z. B. als Werbeanzeige) bedarf der schriftlichen Zustimmung von BS. Alle mit den gelieferten Arbeiten von BS zusammenhängenden Urheberrechte verbleiben somit bei BS. Einzig die Nutzungsrechte für den im Auftrag/ Vertrag bestimmten Zweck gehen an den Auftraggeber über; d.h. je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche, medienspezifische und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechtes sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzung an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht wurden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei BS.

 

18 Annahme von Aufträgen
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich dazu berechtigt, die Annahme von Aufträgen trotzt Angebotslegung und in welcher Form auch immer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

19 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
Anfallende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers an den Auftragnehmer sind grundsätzlich mit maximal 15% der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Es können auch keine weiteren oder andere Schadenersatzansprüche gestellt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer gegenüber allen anderen Ansprüchen, die von Ihm oder dritten Personen erhoben werden, Schad- und klaglos zu halten.

 

20 Auftragsabmachungen
bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Form. Mündliche oder telefonische Absprachen gelten, soweit diese nicht schriftlich bestätigt werden, als nicht erfolgt. Mitarbeiter von BS sind ausdrücklich nicht berechtigt verbindliche Zusagen, in welchem Zusammenhang auch immer, zu machen. Eine Verbindlichkeit bedarf immer des schriftlichen Einverständnisses der Geschäftsleitung.

 

21 Namen- und Markenaufdruck
Der Auftragnehmer (Firma „BS“) ist zum Aufdruck oder zur Anführung oder Anbringung seines Firmennamens, Markenzeichens und/oder seiner Internetadresse auf die von Ihm produzierten Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt. In einem solchen Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, nicht zur Mängelrüge oder den Auftragnehmer die Ausstehende Rechnung nicht oder nur teilweise zu bezahlen.

 

22 Berechnungsgrundsätze
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich 20% MwSt. Wochenendzuschlag, Abendzuschlag Sollte es zur Erledigung dringender Aufträge notwendig sein unsere Produktionszeiten über unsere normalen Geschäftszeiten auszudehnen, wird ein Zuschlag von 25 - 50% des Listenpreises verrechnet. Die Entscheidung, ob das Ausdehnen der Produktionszeiten erforderlich ist, liegt ausschließlich bei BS.

 

23 Abweichungen
von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erlangt erst nach schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit. Sie bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten. Sollten Streitpunkte irgendwelcher Art durch diese AGB nicht geregelt sein, gelten zusätzlich die Geschäftsbedingungen des grafischen Gewerbes in der letztgültigen Fassung. Der gesamte Inhalt (Texte) sowie die Struktur unserer Preislisten oder Website sowie Unterlagen und Fotos sind urheberrechtlich geschützt, der Betreiber behält sich alle Rechte daran vor. Download und Druck von ganzen oder Teilbereichen der oben genannten Produkte ist gestattet, sofern weder Copyrightvermerke noch andere gesetzlich geschützte Bezeichnungen entfernt oder in irgendeiner Weise modifiziert werden. Kein Teil des Werkes darf ohne vorherige ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Firma „BS“ in irgend einer Form reproduziert oder in eine von automatisierten Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Form übertragen werden, noch übermittelt, modifiziert, verknüpft oder auf andere Weise für öffentliche oder kommerzielle Zwecke benutzt werden. Durch die Nutzung dieser oben angeführten Inhalte Produkte, Layout, Website und Fotos erhält der Nutzer keine Rechte an geistigem Eigentum oder Lizenzen. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterialien bedarf der vorherigen schriftlichen und ausdrücklichen Zustimmung der Firma „BS“. Auch die Rechte durch Wiedergabe durch Vortrag, Funk- und Fernsehsendung, durch Magnettonverfahren oder auf ähnlichem Weg bleiben zur Gänze vorbehalten. Wenn Sie Software oder sonstige Daten von Firma „BS“ benutzen oder auf andere Weise Vervielfältigungen machen, bleiben sämtliche Eigentums-, Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte bei der Firma „BS“. © Copyright 2015 - alle Rechte vorbehalten. Die Firma „BS“ übernimmt für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der zur Verfügung gestellten Texte und Ansichten keine Haftung. Haftungsansprüche gegen die Firma „BS“, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Texte bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Firma „BS“ kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

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